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BayObLG, 17.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Selbstablehnung; Richter; Entscheidung; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit
Verfahrensgang
- BayObLG, 17.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79
- BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79
Papierfundstellen
- MDR 1980, 64
- Rpfleger 1979, 423
- BayObLGZ 1979, 295
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94
Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und …
Ein eigenes Beschwerderecht gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG steht den Eltern sowie der Großmutter nicht zu, weil die Entscheidung über die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung keine die Sorge für die Person der Kinder betreffende Angelegenheit enthält, sondern ausschließlich eine Vermögensangelegenheit (vgl. BayObLGZ 1977, 121/125 m.w.N.; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423 ). - OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Beschwerdeberechtigung im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren von nicht …
Ob nämlich ein solcher Ausnahmefall vorliegt, wenn sich der Beschwerdeführer zum Zwecke des grundbuchlichen Vollzuges eines Grundstücksgeschäftes darauf beruft, dass die entsprechende Erklärung einer Genehmigung gar nicht bedurfte, ist umstritten (allgemein verneinend OLG Frankfurt/a.M. Rpfleger 1979, 423). - OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen …
Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229;… Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19). - OLG München, 13.09.2006 - 33 Wx 138/06
Keine Beschwerdebefugnis des anderen Ehegatten gegen Genehmigung zum …
In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass etwa die Frage der Erteilung oder Versagung von Genehmigungen nach § 1828 BGB nur das Verhältnis des Vormundschaftsgerichts zu dem Vormund betrifft und daher in die Rechtssphäre eines Dritten, der auf die Erteilung der Genehmigung kein Recht hat, grundsätzlich nicht eingegriffen wird (BayObLG FamRZ 1988, 1321 [Ls.]; OLG Frankfurt RPfleger 1979, 423; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142/143).